Grundversorger
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Das erste Mal war diese Feststellung zum 01. Juli 2006 durchzuführen, zum 01. Juli 2009 war eine erneute Festellung durchzuführen.
Grundversorger gemäß § 36 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG gilt folgendes:
Entsprechend den oben genannten Vorgaben wurde zum 01. Juli 2009 im Gemeindegebiet Ahrensburg die Stromversorgung Ahrensburg GmbH als Grundversorger festgestellt.
In folgenden Gemeinden wurde zum 01. Juli 2009 die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH als Grundversorger festgestellt:
Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel, Boostedt, Bordesholm OT Dosenmoor, Brügge, Dätgen, Ehndorf, Gnutz, Grevenkrug, Groß Buchwald, Groß Kummerfeld, Großenaspe, Großharrie, Hardebek, Hasenkrug, Hoffeld, Krogaspe, Latendorf, Loop, Mühbrook, Negenharrie, Neumünster, Padenstedt, Reesdorf, Schmalstede, Schönbek, Schönhorst, Schülp, Sören, Tasdorf, Techelsdorf, Timmaspe, Wasbek, Wattenbek
In den übrigen Gemeinde-/Stadtgebieten des Netzgebietes der Schleswig-Holstein Netz AG erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die E.ON Hanse Vertrieb GmbH, so dass diese als Grundversorger festgestellt wurde.
Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an
Schleswig-Holstein Netz AG
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn
Kontaktdaten Grundversorger
E.ON Hanse Vertrieb GmbH
Kühnehöfe 1 - 5
22761 Hamburg
Stromversorgung Ahrensburg GmbH
Kurt-Fischer-Str. 52
22926 Ahrensburg
Stadtwerke Neumünster
Bismarckstraße 51
24534 Neumünster
