Funktionsweise Einspeisemanagement
Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 hat der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Demzufolge wird immer mehr Strom aus Photovoltaik-, Biogas- und insbesondere Windkraftanlagen dezentral in die Netze eingespeist.
Deshalb werden zur Zeit erhebliche Verstärkungsmaßnahmen im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG vorgenommen. Darüber hinaus betreibt die Schleswig-Holstein Netz AG zur Vermeidung von Netzüberlastungen das sogenannte Einspeisemanagement:
Bei drohenden Überlastungen von Netzbetriebsmitteln wie Transformatoren, Freileitungen oder Kabeln durch zu hohe Einspeiseleistungen werden durch das Einspeisemanagement Anlagen ferngesteuert solange herunter geregelt bis der Engpass behoben ist. Ohne dieses Einspeisemanagement würde es bei Starkwind zu Versorgungsausfällen kommen.
Regionen mit Einspeisemanagement
Kommt es zu Starkwind, dann drohen zur Zeit Netzengpässe bei folgenden Betriebsmitteln der Schleswig-Holstein Netz AG:
Kreis Dithmarschen (HEI)
Umspannwerk Hemme-West
Trafo T 121
Umspannwerk Marne-West
Trafo T 122, Trafo T 123, Trafo T 124, Trafo T 125, Leitung 60 177
Umspannwerk Reinsbüttel
Trafo T 121
Kreis Nordfriesland (NF)
Umspannwerk Breklum
Trafo T 121, Trafo T 122
Umspannwerk Lübke-Koog-Ost
Trafo T 61
Umspannwerk Niebüll
Trafo T 121, Trafo T 122, Trafo T 161, Trafo T 162
Umspannwerk Toftum
Trafo T 61
Kreis Ostholstein (OH)
Umspannwerk Cismar-West
Trafo T 111
Kreis Schleswig-Flensburg (SL)
Umspannwerk Lindewitt
Trafo T 121, Trafo T 122
Umspannwerk Schobüll
Trafo T 121
Umspannwerk Schuby
Trafo T 121, Trafo T 122, Trafo T 161
Einsätze des Einspeisemanagement
Vorgaben zur Rechnungsstellung nach § 12 EEG und Berechnungsdateien
Härtefallregelung
Wird die Einspeisung von Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung wegen eines Netzengpasses im Sinne von § 11 Absatz 1 EEG reduziert, sind die von der Maßnahme betroffenen Betreiberinnen und Betreiber abweichend von § 13 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes für 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen und abzüglich der ersparten Aufwendungen zu entschädigen. Übersteigen die entgangenen Einnahmen nach Satz 1 in einem Jahr ein Prozent der Einnahmen dieses Jahres, sind die von der Regelung betroffenen Betreiberinnen und Betreiber ab diesem Zeitpunkt zu 100 Prozent zu entschädigen.
Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Regelung nach § 11 liegt, hat die Kosten der Entschädigung zu tragen. Gegenüber den betroffenen Betreiberinnen und Betreibern haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist.
Zur Gleichbehandlung der Anlagenbetreiber, gegenüber denen eine Entschädigungspflicht besteht, wendet die Schleswig-Holstein Netz AG die Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG (Härtefallregelung) der E.ON Netz GmbH an, in der Mindestanforderungen zur Umsetzung des § 12 EEG festgelegt sind (vgl. Download).
Die Ermittlung der Entschädigungszahlung muss sowohl durch die Anlagenbetreiber praktisch umsetzbar als auch durch die Schleswig-Holstein Netz AG sowie einen Dritten nachvollziehbar sein.
Hintergründe/Ausfüllhinweise zu den Berechnungsdateien:
Um den Aufwand zur Ermittlung des Entschädigungsbetrages zu verringern sowie die Auszahlung dieses Betrages zeitnah zu gewährleisten, hat die Schleswig-Holstein Netz AG Kundenformulare entwickelt.
Diese Formulare stehen kostenlos zum Download zur Verfügung. Mit diesen standardisierten Formularen ist die Ermittlung des Entschädigungsbetrages auf Basis der veröffentlichten Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG (Härtefallregelung) sowie der individuellen Angaben der EEG- bzw. KWKG-Anlage möglich.
Die Formulare sind vollständig auszufüllen. Dabei sind in die gelb markierten Zellen Pflichtangaben einzutragen; in die orange markierten Zellen können optionale Angaben eingetragen werden. Beim Öffnen der jeweiligen Datei sind die Makros zu aktivieren.
Bei vollständiger Eingabe aller Daten wird der Entschädigungsbetrag durch das Programm nach Klicken auf den Berechnungsbutton ermittelt.
Die Berechnungen dienen zur standardisierten Berechnung der Entschädigungshöhe. Spezialfälle können ggf. nicht vollständig abgebildet werden und sind im Einzelfall mit der Schleswig-Holstein Netz AG abzustimmen.
Wichtig für die Rechnungsstellung/Entschädigungszahlung!
Die Formulare dieser Excel-Datei sind
- vollständig auszufüllen,
- komplett auszudrucken,
- zu unterschreiben,
- der Rechnung als Anlage beizufügen und,
- an folgende Adresse zu versenden:
Schleswig-Holstein Netz AG
Rechnungsprüfung
Postfach 1127
25442 Quickborn
Vorbehalt
Die Schleswig-Holstein Netz AG behält sich vor, insbesondere bei Anlagen, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, die Höhe der Entschädigungszahlung durch einen unabhängigen fachkundigen Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.
Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EEG bzw. KWKG vorliegen.
Sofern die Angaben im Rahmen der Rechnungslegung an die Schleswig-Holstein Netz AG unzutreffend sein sollten, behält sich die Schleswig-Holstein Netz AG eine verzinsliche Rückforderung gezahlter Entschädigungen im entsprechenden Umfang vor.
Downloads Pauschalverfahren
Paswortschutz:
Die hier veröffentlichten Berechnungsdateien sind über Passwörter geschützt, die nur der Schleswig-Holstein Netz AG bekannt sind. Somit ist sichergestellt, dass keine Änderungen in der Datei durch den Anwender vorgenommen werden können.
Sofern durch Anwender oder Dritte mit tieferen IT-Kenntnissen der Passwortschutz aufgehoben wird und Änderungen vorgenommen werden, behält sich die Schleswig-Holstein Netz AG vor, die gestellte Rechnung zurückzuweisen und den Vorgang juristisch prüfen zu lassen.
