EEG
Veröffentlichungen gem. § 52 Abs. 1 EEG:
Die Veröffentlichungen gem. § 52 Abs. 1 EEG finden Sie ab Juni 2012 für alle Netzgebiete der Schleswig-Holstein Netz AG hier.
- Jahresmeldung 2010
- EEG Einspeisung nach Kategorie Mai 2012
- Vermiedene Netznutzung nach Kategorie Mai 2012
- Marktprämien nach Kategorien Mai 2012
- Bericht 2011 nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
- Anlagen zum Bericht 2011 nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht über die Ermittlung gem. EnWG § 42 (1):
Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr.2 EEG
EEG-Einspeisungen im Jahr 2010
Netzbetreiber (VNB): | Schleswig-Holstein Netz AG – Teilnetz Neumünster |
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: | 10000689 |
Netznummer der Bundesnetzagentur: | 01 |
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber: | tennet TSO GmbH |
Einleitung
Gemäß § 52 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der für den bundesweiten Vergütungsausgleich erforderlichen Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Schleswig-Holstein Netz AG mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß §§ 18-33 EEG im Jahr 2010 durch die Schleswig-Holstein Netz AG an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen wurden der Schleswig-Holstein Netz AG abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber erstattet.
Datenermittlung
Meldungen von Anlagenbetreibern an die Schleswig-Holstein Netz AG
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß § 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Hierfür haben wir Formulare an die Anlagenbetreiber versandt, auf der alle für die Vergütungsermittlung
notwendigen Angaben vermerkt werden konnten.
Nach eingängiger Datenprüfung haben wir eine Auswertung generiert, so dass jeder EEGAnlage die entsprechende Vergütungskategorie zugeordnet werden konnte. Auf dieser Grundlage wurde die diesem Bericht als Anlage 2 beigefügte Anlagenstatistik erstellt.
Meldungen der Schleswig-Holstein Netz AG an die tennet TSO GmbH
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 EEG an die tennet TSO GmbH übermittelt. Diese Daten (siehe Anlage 1) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne des § 50 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der tennet TSO Gmbh zur Verfügung gestellt.
Hinweis auf Besonderheiten
Bei mehreren Anlagen, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden, haben wir die Vorgaben des § 19 Abs. 2-3 EEG zugrunde gelegt.
Anlagen
Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr.2 EEG
EEG-Einspeisungen im Jahr 2009
Netzbetreiber (VNB): | SWN Stadtwerke Neumünster GmbH |
Einleitung
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45 bis 49 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß §§ 23 – 33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagen -betreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungs- netzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.
Datenermittlung
Meldung von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Neumünster GmbH
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Neumünster GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 45 und 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die betreffenden Angaben sind für jede Anlage in der Anlage 2 ersichtlich.
Meldungen der Stadtwerke Neumünster GmbH an die transpower stromübertragungs GmbH
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 EEG an die transpower stromübertragungs GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (siehe Anlage 1) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne des
§ 50 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde transpower stromübertragungs GmbH zur Verfügung gestellt.
Hinweis auf Besonderheiten
- Die in der Anlage 2 angegebenen Daten ergeben sich aus allen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, die an das Stromnetz der SWN Stadtwerke Neumünster GmbH im Jahr 2009 angeschlossen waren.
- Bei der Bemessung der EEG-Vergütungszahlungen an den jeweiligen Anlagenbetreiber gelten bezüglich der Zusammenfassung von Anlagen die Vorschriften des § 12 Abs. 6 EEG 2004 bzw. § 19 Abs. 2 und 3 EEG 2009 ( gemeinsame Messeinrichtung )
