Verträge
Hinweis
Die Schleswig-Holstein Netz AG ist der Kooperationsvereinbarung gem. § 20 Abs 1b) EnWG ohne Vorbehalt beigetreten.
Netzanschluss
Netzanschlussverträge
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der Schleswig-Holstein Netz AG geschlossen.
- Vertrag über einen Gas-Hochdruck-Netzanschluss PDF / 21 KB
- Vertrag über einen Hochdruck-/Mitteldruck-Gas-Netzanschluss für das Netzgebiet Neumünster und Umland
Netzkopplungsvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist die Verbindung zwischen zwei Netzen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Netzbetreiber und der Schleswig-Holstein Netz AG geschlossen.
Anschlussnutzungsbestätigung
Gegenstand ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Gas ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der Schleswig-Holstein Netz AG geschlossen.
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen Netzbetreiber und Lieferant bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.
Transport
Hinweis
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 17.11.2006 (BK7-06-074) die Einzelbuchungsvariante gemäß Kooperationsvereinbarung für unzulässig erklärt. Die Transporte im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG werden daher bis auf weiteres ausschließlich auf Grundlage der Zweivertragsvariante abgewickelt.
Damit sind alle Passagen in veröffentlichten Verträgen, Bedingungen, Anfrageformularen, die sich ausschließlich auf die Einzelbuchungsvariante beziehen, gegenstandslos.
In der "Zweivertragsvariante" wird der Transport netzübergreifend innerhalb eines Marktgebietes auf der Grundlage eines Einspeisevertrags und eines Ausspeisevertrags sichergestellt, wobei der bei der Schleswig-Holstein Netz AG angebotene Ausspeisevertrag das Recht auf Transport vom virtuellen Handelspunkt zum Ausspeisepunkt beinhaltet.
Lieferantenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilernetzes zu Letztverbrauchern zum Zwecke der Gasbelieferung und wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten geschlossen.
- bis 01.10.2011 Lieferantenrahmenvertrag PDF / 86 kB
- ab 01.10.2011 Lieferantenrahmenvertrag PDF / 762 kB
- ab 01.10.2012 Lieferantenrahmenvertrag PDF / 777 kB
- Änderungen PDF / 295 kB
- ab 01.01.2013 Lieferantenrahmenvertrag PDF / 1.222 kB
Sperrvereinbarung
Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Ausspeisevertrag
Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der Schleswig-Holstein Netz AG und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes. Die Belieferung der Ausspeisepunkte des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzer zu regeln.
Mitteilung über die Vorhalteleistung im vorgelagerten örtlichen Verteilnetz nach § 17 KoV IV
Wenn Sie uns die erforderliche Vorhalteleistung pro Marktgebiet für das jeweilige Kalenderjahr respektive eine unterjährige Anpassung der Bestellung bei Über- oder Unterschreitung des Wesentlichkeitskorridors in Höhe von 5% mitteilen möchten, bitten wir Sie, das folgende Formular in zweifacher Ausfertigung auszudrucken, vollständig auszufüllen und beide Exemplare unterschrieben an folgende Adresse zu senden:
Schleswig-Holstein Netz AG
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25451 Quickborn
Nach Prüfung und Gegenzeichnung erhalten sie dann ein Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.
Anmeldebestätigung als Lieferer von Erdgas gemäß § 38 Abs. 3 des Energiesteuergesetzes
Messung und Messstellenbetrieb
Messstellenrahmenvertrag
Der Messstellenrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
Messrahmenvertrag
Der Messrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des § 3 Nr.26c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung. Die Grundlage bildet insbesondere § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 (EnWG) in Verbindung mit der Messzugangsverordnung (nachfolgend MessZV) vom 17.10.2008 (BGBl. I S.2006) sowie den Netzzugangsverordnungen für Strom (StromNZV) und Gas (GasNZV) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Er gilt für die Messstellen, die in den Anwendungsbereich dieses Vertrages einbezogen sind und betrifft grundsätzlich nur solche Abnahmestellen, bei denen die Messeinrichtungen nicht elektronisch ausgelesen werden. Für Messstellen, bei denen die Messeinrichtungen elektronisch ausgelesen werden, findet dieser Vertrag keine Anwendung. Die entsprechenden Regelungen zur Messung werden im Messstellenrahmenvertrag vereinbart.
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Störungen und Service
0 41 06-6 48 90 90
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Rufen Sie uns an!
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