Entgelte
Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Die jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Gasnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt.
Gemäß § 17 Abs.2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passt die Schleswig-Holstein Netz AG mit Wirkung zum 01.01.2013 ihre Netzentgelte an. Die Entgelte basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Gasnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005. Seit dem 01.10.2007 sind außerdem die Kosten für die Entgelte der vorgelagertern Netzbetreiber in den Ausspeiseentgelten enthalten (vgl. § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008). Somit sind in den Preisblättern die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt.
Allgemeine Netzentgelte
Netzgebiet Schleswig-Holstein / Nord Niedersachsen
Schleswig-Holstein / Nord Niedersachsen ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Borgdorf - Seedorf, Ehndorf, Dätgen, Dosenmoor (Ortsteil von Bordesholm), Gnutz, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Loop, Padenstedt, Schülp bei Nortorf, Tasdorf, Timmaspe und Wasbek.
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein ab 01.01.2013 (PDF)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein / Nord Niedersachsen ab 01.01.2012 (PDF)
- Netzentgelte Gas Netzgebiet Schleswig-Holstein / Nord Niedersachsen ab 01.01.2011 (PDF)
- Netzentgelte Gas ab 01.01.2010 (PDF)
Netzgebiet Neumünster und Umland
Stadt Neumünster und die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Borgdorf - Seedorf, Ehndorf, Dätgen, Dosenmoor (Ortsteil von Bordesholm), Gnutz, Hardebek, Hasenkrug, Krogaspe, Loop, Padenstedt, Schülp bei Nortorf, Tasdorf, Timmaspe und Wasbek.
Zusatzleistungen
Sonderentgelte
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der Schleswig-Holstein Netz AG geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.
